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Forwarded from Gabriela
Vorläufiges Statement des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid zu dem Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai 2024 gegen die Homöopathie:

1. Der Ärztetag ist keine Institution des deutschen Rechtes, d.h. dessen Beschlüsse  sind nicht rechtsbindend, sondern nur politisches Statement "der Ärzteschaft". Er kann also kein "Totalverbot der Homöopathie" beschliessen und auch nicht direkten Einfluss auf die GOÄ oder den EBM nehmen, d.h. die Beschlusslage zeigt die HYBRIS dieses Gremiums. Eine rechtliche Prüfung und ggf. Zurechtweisung bzw.  in die Schranken-Weisung wird ggf. erfolgen müssen. Es wird also erst einmal mit der Politik darüber zu sprechen sein, wenn nicht sofort juristisch angesetzt werden kann, dass dieser Beschluss unzulässig ist und damit ungültig ist, da er gegen die Satzungen der Ärztekammern verstösst, deren Delegierte hier ja versammelt waren

Wenn sich die Ärzteschaft gegen ihre eigenen Satzungen ( Therapiefreiheit, Minderheitenschutz) etc. stellt und Mehrheitsvoten gegen ärztliche Minderheiten durchpeitscht, ist die Justiz wie auch der Gesetzgeber gefragt, hier ein klares Statement für die Pluralismus in der Bevölkerung wie auch in der Medizin zu setzen.

2. Rechtlich relevante Gremien sind nur die Landesärztekammern mit ihren Beschlüssen zu den ärztlichen Weiterbildungsordnungen, aber  diese sind ebenfalls an das deutsche Recht gebunden und auch an das Arzneimittelgesetz und können ebenfalls keinen direkten Einfluss auf die Gebührenordnungen für private und gesetzlich Versicherte nehmen. Da haben sowohl die Politik wie auch die Kassen deutlich mitzureden und dass Ärzte  untereinander konkurrent sind_ - siehe auch Hausarzt-Facharzt-Konflikt-, ist dort nichts neues. Auch das SGB V kann von den ÄKs nicht einfach geändert werden.

3. Es ist jedoch ein starkes Stück und zeigt "die Verrohung der Sitten" und auch "wo der Feind steht"- wenn potentiell die Existenz von Kollegen vernichtende Beschlüsse von einem Ärztetag "demokratisch" gegen eine Minderheit gefasst werden, ohne dass deren Vorstand dagegen einschreitet.


4. Es wird weiterhin zu diskutieren sein, ob eine eigene Ärztekammer für Regulationsmedizin und Homöopathie gegründet werden muss, wenn die Pluralität in der Medizin, die die Bevölkerung dringend braucht, wie auch die Honorierung und damit die existentielle Sicherheit der Ärzte innerhalb der Ärztekammern, die dort ihre Delegierten hin entsendet haben, von
diesem Gremium wegbeschlossen werden könnte.

Ähnlich wie bei den Psychotherapeutenkammern, die sich gründeten, da die Ärzte deren Interessen nicht beachteten könnte auch hier die Spaltung der sonst vielbeschworenen "Einigkeit der Ärzteschaft" die Folge sein.

5. Fehler der Versammlungsleitung ? - Stimmungsmache statt Evidenz, Patientenorientierung und Pluralismus in der Medizin, obwohl genau dazu am gleichen Ärztetag ja ebenfalls ein Beschluss gefasst wurde. d.h. massive kognitive Dissonanz.

In dem Beschluss, der meiner Meinung nach gar nicht hätte zur Befassung und Abstimmung zugelassen werden dürfen vom Sitzungspräsidenten Reinhardt, da in den Satzungen der Ärztekammern der Minderheitenschutz wie auch der Pluralismus in der Medizin verankert sind, zeigt sich erneut die Abhängigkeit der dort versammelten Delegierten von Stimmungen und Stimmungsmache und deren fehlender Bezug zu Methoden, in denen sie selbst keine Ausbildung erhalten haben.



tg-me.com/Anwaelte_fuer_Aufklaerung/6927
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Vorläufiges Statement des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid zu dem Beschluss des Deutschen Ärztetages vom Mai 2024 gegen die Homöopathie:

1. Der Ärztetag ist keine Institution des deutschen Rechtes, d.h. dessen Beschlüsse  sind nicht rechtsbindend, sondern nur politisches Statement "der Ärzteschaft". Er kann also kein "Totalverbot der Homöopathie" beschliessen und auch nicht direkten Einfluss auf die GOÄ oder den EBM nehmen, d.h. die Beschlusslage zeigt die HYBRIS dieses Gremiums. Eine rechtliche Prüfung und ggf. Zurechtweisung bzw.  in die Schranken-Weisung wird ggf. erfolgen müssen. Es wird also erst einmal mit der Politik darüber zu sprechen sein, wenn nicht sofort juristisch angesetzt werden kann, dass dieser Beschluss unzulässig ist und damit ungültig ist, da er gegen die Satzungen der Ärztekammern verstösst, deren Delegierte hier ja versammelt waren

Wenn sich die Ärzteschaft gegen ihre eigenen Satzungen ( Therapiefreiheit, Minderheitenschutz) etc. stellt und Mehrheitsvoten gegen ärztliche Minderheiten durchpeitscht, ist die Justiz wie auch der Gesetzgeber gefragt, hier ein klares Statement für die Pluralismus in der Bevölkerung wie auch in der Medizin zu setzen.

2. Rechtlich relevante Gremien sind nur die Landesärztekammern mit ihren Beschlüssen zu den ärztlichen Weiterbildungsordnungen, aber  diese sind ebenfalls an das deutsche Recht gebunden und auch an das Arzneimittelgesetz und können ebenfalls keinen direkten Einfluss auf die Gebührenordnungen für private und gesetzlich Versicherte nehmen. Da haben sowohl die Politik wie auch die Kassen deutlich mitzureden und dass Ärzte  untereinander konkurrent sind_ - siehe auch Hausarzt-Facharzt-Konflikt-, ist dort nichts neues. Auch das SGB V kann von den ÄKs nicht einfach geändert werden.

3. Es ist jedoch ein starkes Stück und zeigt "die Verrohung der Sitten" und auch "wo der Feind steht"- wenn potentiell die Existenz von Kollegen vernichtende Beschlüsse von einem Ärztetag "demokratisch" gegen eine Minderheit gefasst werden, ohne dass deren Vorstand dagegen einschreitet.


4. Es wird weiterhin zu diskutieren sein, ob eine eigene Ärztekammer für Regulationsmedizin und Homöopathie gegründet werden muss, wenn die Pluralität in der Medizin, die die Bevölkerung dringend braucht, wie auch die Honorierung und damit die existentielle Sicherheit der Ärzte innerhalb der Ärztekammern, die dort ihre Delegierten hin entsendet haben, von
diesem Gremium wegbeschlossen werden könnte.

Ähnlich wie bei den Psychotherapeutenkammern, die sich gründeten, da die Ärzte deren Interessen nicht beachteten könnte auch hier die Spaltung der sonst vielbeschworenen "Einigkeit der Ärzteschaft" die Folge sein.

5. Fehler der Versammlungsleitung ? - Stimmungsmache statt Evidenz, Patientenorientierung und Pluralismus in der Medizin, obwohl genau dazu am gleichen Ärztetag ja ebenfalls ein Beschluss gefasst wurde. d.h. massive kognitive Dissonanz.

In dem Beschluss, der meiner Meinung nach gar nicht hätte zur Befassung und Abstimmung zugelassen werden dürfen vom Sitzungspräsidenten Reinhardt, da in den Satzungen der Ärztekammern der Minderheitenschutz wie auch der Pluralismus in der Medizin verankert sind, zeigt sich erneut die Abhängigkeit der dort versammelten Delegierten von Stimmungen und Stimmungsmache und deren fehlender Bezug zu Methoden, in denen sie selbst keine Ausbildung erhalten haben.

BY Anwälte-für-Aufklärung


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