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‼️Einstweilige Anordnung gegen das Gesundheitsamt Hagen erwirkt‼️

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat unserem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Hagen entsprochen.

Vor ein paar Wochen hat mich eine Mutter eines Jungen im Alter von 3 Jahren um Hilfe gebeten denn das Gesundheitsamt Hagen hat gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen mit der Begründung, dass die Mutter des Kindes keinen Impfnachweis vorgelegt hat.

Tatsächlich hat die Mutter keinen Impfnachweis vorgelegt jedoch ein Attest in Verbindung mit einem Behandlungsprotokoll über die chronischen Erkrankung des Kindes. Der Junge leidet unter anderen an einem chronischen Immundefekt.

Auf Grund des Immundefekt ist eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff so wie bei der Masernimpfung für ihn lebensgefährlich. Die Mutter hat deshalb von dem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest erhalten. Zudem hat sie auch die komplette Patientenakte mit allen Befunden dem Gesundheitsamt vorgelegt.

Trotz diesen eindeutigen Nachweisen hat das Gesundheitsamt das Attest nicht annerkannt und behauptet, dass das Attest nicht den Anforderungen entsprechen würde. Anschließend hat das Gesundheitsamt gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen woraufhin der Junge nicht mehr am Kindergarten teilnehmen konnte.

Trotz mehrfacher Aufforderung das Betreuungsverbot aufzuheben und das vorgelegte Attest anzuerkennen bliebt das Gesundheitsamt bei seiner Rechtsauffassung. Daher mussten wir in dieser Sache Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erheben. Da bis zu einer Bescheidung bei Klagen schon mal mehrere Jahre vergehen können haben wir zusätzlich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt mit dem Ziel, dass das Betreuungsverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (Klage) aufgehoben wird. Da wir in der Begründung des Antrags eindeutig nachgewiesen haben, dass die Befunde und das streitgegenständliche Attest gültig sind und tatsächlich ein Immundefekt vorliegt hat das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen.

Wir gehen mittlerweile davon aus, dass es die normale Vorgehensweise einiger Gesundheitsämter ist pauschal Atteste bezüglich der Masernimpfung abzulehnen ohne die Atteste inhaltlich zu prüfen.

Es ist daher sehr positiv, dass das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen hat. Das Gesundheitsamt kann zwar gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen aber das ändert erst einmal nichts daran, dass der Junge wieder am Kindergarten teilnehmen kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Entscheidung gehen wird davon aus, dass unsere Klage erfolgreich sein wird.

Ich freue mich wirklich sehr für den Jungen und dessen Mutter. Dieser Fall zeigt mal wieder, dass man Entscheidungen von Gesundheitsämter und Behörden nicht einfach hinnehmen muss. Nur wenn man sich gegen rechtswidrige Entscheidung verteidigt kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

www.tg-me.com/us/Christian Dahlmann Jurist und Bürgerrechtsaktivist/com.DahlmannChristian



tg-me.com/DahlmannChristian/338
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‼️Einstweilige Anordnung gegen das Gesundheitsamt Hagen erwirkt‼️

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat unserem Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Hagen entsprochen.

Vor ein paar Wochen hat mich eine Mutter eines Jungen im Alter von 3 Jahren um Hilfe gebeten denn das Gesundheitsamt Hagen hat gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen mit der Begründung, dass die Mutter des Kindes keinen Impfnachweis vorgelegt hat.

Tatsächlich hat die Mutter keinen Impfnachweis vorgelegt jedoch ein Attest in Verbindung mit einem Behandlungsprotokoll über die chronischen Erkrankung des Kindes. Der Junge leidet unter anderen an einem chronischen Immundefekt.

Auf Grund des Immundefekt ist eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff so wie bei der Masernimpfung für ihn lebensgefährlich. Die Mutter hat deshalb von dem behandelnden Arzt ein entsprechendes Attest erhalten. Zudem hat sie auch die komplette Patientenakte mit allen Befunden dem Gesundheitsamt vorgelegt.

Trotz diesen eindeutigen Nachweisen hat das Gesundheitsamt das Attest nicht annerkannt und behauptet, dass das Attest nicht den Anforderungen entsprechen würde. Anschließend hat das Gesundheitsamt gegen den Jungen ein Betreuungsverbot erlassen woraufhin der Junge nicht mehr am Kindergarten teilnehmen konnte.

Trotz mehrfacher Aufforderung das Betreuungsverbot aufzuheben und das vorgelegte Attest anzuerkennen bliebt das Gesundheitsamt bei seiner Rechtsauffassung. Daher mussten wir in dieser Sache Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erheben. Da bis zu einer Bescheidung bei Klagen schon mal mehrere Jahre vergehen können haben wir zusätzlich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt mit dem Ziel, dass das Betreuungsverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (Klage) aufgehoben wird. Da wir in der Begründung des Antrags eindeutig nachgewiesen haben, dass die Befunde und das streitgegenständliche Attest gültig sind und tatsächlich ein Immundefekt vorliegt hat das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen.

Wir gehen mittlerweile davon aus, dass es die normale Vorgehensweise einiger Gesundheitsämter ist pauschal Atteste bezüglich der Masernimpfung abzulehnen ohne die Atteste inhaltlich zu prüfen.

Es ist daher sehr positiv, dass das Verwaltungsgericht unserem Antrag entsprochen und die einstweilige Anordnung erlassen hat. Das Gesundheitsamt kann zwar gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen aber das ändert erst einmal nichts daran, dass der Junge wieder am Kindergarten teilnehmen kann.

Auf Grund dieser eindeutigen Entscheidung gehen wird davon aus, dass unsere Klage erfolgreich sein wird.

Ich freue mich wirklich sehr für den Jungen und dessen Mutter. Dieser Fall zeigt mal wieder, dass man Entscheidungen von Gesundheitsämter und Behörden nicht einfach hinnehmen muss. Nur wenn man sich gegen rechtswidrige Entscheidung verteidigt kann man etwas verändern.

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Christian Dahlmann

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BY Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist




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