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Coronavirus: Tanzverbot weil durch die Atemluft mehr potenziell infektiöse Tröpfchen in einem größeren Radius ausgeschieden werden, glaubt das Amt - Wie lächelt man trotz Maske mit den Augen, Frau Knuppe?
Tanzverbote aufgrund der COVID-19-"Pandemie"
Die Beschränkungen während der COVID-19-Pandemie in Deutschland beinhalten bzw. beinhalteten regelmäßig auch Verbote für den Betrieb von Diskotheken und für Tanzveranstaltungen. Diese wurden bereits mit den ersten Verordnungen zum Infektionsschutz Mitte März 2020 verhängt und im Gegensatz zu Unterbrechungen der Verbote vieler anderer Aktivitäten auch über den Sommer 2020 weitgehend beibehalten. Verbote für Paartanz ergaben sich auch indirekt aus dem Abstandsgebot von 1,50 m. Es gab z. B. in Berlin zeitweilig Tanzmöglichkeiten für feste Tanzpaare und Tanzveranstaltungen im Freien, die von November 2020 bis Juni 2021 wieder verboten wurden. In Schleswig-Holstein wurden per Verordnung am 17. März 2020 alle Clubs, Diskotheken etc. geschlossen:
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