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Wer hat sich um Leib und Leben der Gespritzen auch nur eine Deut gesorgt ???
Plötzlich kommt man mit einer neuen Finte um die Ecke.


Corona-Protokolle: Regierung fürchtet um "Leib und Leben" ihrer Experten


Die vier Anwälte der Bundesregierung (links) und Patrick Heinemann (rechts), der Anwalt des Klägers. (Foto: Debionne)
Angst um Corona-Experten und eine Belastung der Beziehung zu China: Die Bundesregierung will die geschwärzten Passagen nicht freigeben. Was sagt das Gericht?
Die Bundesregierung und ihre Anwälte wollen unter allen Umständen verhindern, dass die Protokolle des Corona-Expertenrates komplett ungeschwärzt veröffentlicht werden. Mit gleich vier Anwälten kamen sie am Montag zur Verhandlung im Verwaltungsgericht, in der eine Klage auf eben jene Veröffentlichung verhandelt wurde. Der Kläger, der Arzt Christian Haffner, will vor Gericht maximale Transparenz erstreiten: Alle Protokolle, alle ungeschwärzt, mit allen Namen, mit allen Aussagen, mit allen Einschätzungen und Empfehlungen, die der Rat der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz gab. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, doch in der Verhandlung wurde klar: Die Luft für die Bundesregierung und ihr Juristen-Team wird immer dünner.
Konkret ging es darum, wie die Schwärzung der Passagen konkret begründet wird. Die Schwärzungen wurden vom zuständigen Richter in drei Einheiten unterteilt.
"Schutz internationaler Beziehungen"
Bei der ersten Einheit handelt es sich um die Passagen, die mit Blick auf mögliche außenpolitische Verwerfungen mit Ländern wie etwa China geschwärzt wurden. Hier gehe es um den "Schutz internationaler Beziehungen", hieß es vor Gericht. Es wurde unter anderem eine Passage genannt, in der der Expertenrat eine "Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie" abgegeben hatte - diese Passage wurde komplett geschwärzt. Das Anwaltsteam der Bundesregierung erklärte dazu, dass China diese Aussage als "offizielle Aussage" der Bundesregierung werten würde und in der Folge die "Beziehung zu China" belastet würde.
Neben China sollen auch Passagen eine Rolle spielen, in denen es um Einschätzungen und Aussagen zur Ukraine geht, konkreter wurde es hier aber nicht. Hier deutete der Richter an, dass er aus juristischer Sicht eine gewisse Rechtmäßigkeit für die Schwärzungen erkennen könne - ohne sich jedoch endgültig festzulegen.
"Gefahr für Leib und Leben" von Mitgliedern des Experten-Rates
In der zweiten Einheit wurde über die Schwärzungen von "Namen von Experte und Gästen" des Rates verhandelt. Zwar ist bekannt, wer im Experten-Rat saß - doch bei vielen Aussagen ist in den Protokollen geschwärzt, wer genau die jeweilige Aussage machte. Die Anwälte der Bundesregierung argumentieren hier, dass eine "Gefahr für Leib und Leben" der einzelnen Mitglieder drohen könne, wenn die Aussagen personenbezogen zugeordnet werden könnte. Anwalt Patrick Heinemann, der den Arzt Haffner vertritt, argumentierte hingegen, dass sein Mandat es als unbefriedigend empfinde, wenn er seine fachliche Kritik als Mediziner im Sinne eines wissenschaftlichen Diskurses nicht zielgerichtet adressieren könne.

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Corona-Protokolle: Regierung fürchtet um "Leib und Leben" ihrer Experten


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Angst um Corona-Experten und eine Belastung der Beziehung zu China: Die Bundesregierung will die geschwärzten Passagen nicht freigeben. Was sagt das Gericht?
Die Bundesregierung und ihre Anwälte wollen unter allen Umständen verhindern, dass die Protokolle des Corona-Expertenrates komplett ungeschwärzt veröffentlicht werden. Mit gleich vier Anwälten kamen sie am Montag zur Verhandlung im Verwaltungsgericht, in der eine Klage auf eben jene Veröffentlichung verhandelt wurde. Der Kläger, der Arzt Christian Haffner, will vor Gericht maximale Transparenz erstreiten: Alle Protokolle, alle ungeschwärzt, mit allen Namen, mit allen Aussagen, mit allen Einschätzungen und Empfehlungen, die der Rat der Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz gab. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen, doch in der Verhandlung wurde klar: Die Luft für die Bundesregierung und ihr Juristen-Team wird immer dünner.
Konkret ging es darum, wie die Schwärzung der Passagen konkret begründet wird. Die Schwärzungen wurden vom zuständigen Richter in drei Einheiten unterteilt.
"Schutz internationaler Beziehungen"
Bei der ersten Einheit handelt es sich um die Passagen, die mit Blick auf mögliche außenpolitische Verwerfungen mit Ländern wie etwa China geschwärzt wurden. Hier gehe es um den "Schutz internationaler Beziehungen", hieß es vor Gericht. Es wurde unter anderem eine Passage genannt, in der der Expertenrat eine "Wertung des chinesischen Handelns in der Pandemie" abgegeben hatte - diese Passage wurde komplett geschwärzt. Das Anwaltsteam der Bundesregierung erklärte dazu, dass China diese Aussage als "offizielle Aussage" der Bundesregierung werten würde und in der Folge die "Beziehung zu China" belastet würde.
Neben China sollen auch Passagen eine Rolle spielen, in denen es um Einschätzungen und Aussagen zur Ukraine geht, konkreter wurde es hier aber nicht. Hier deutete der Richter an, dass er aus juristischer Sicht eine gewisse Rechtmäßigkeit für die Schwärzungen erkennen könne - ohne sich jedoch endgültig festzulegen.
"Gefahr für Leib und Leben" von Mitgliedern des Experten-Rates
In der zweiten Einheit wurde über die Schwärzungen von "Namen von Experte und Gästen" des Rates verhandelt. Zwar ist bekannt, wer im Experten-Rat saß - doch bei vielen Aussagen ist in den Protokollen geschwärzt, wer genau die jeweilige Aussage machte. Die Anwälte der Bundesregierung argumentieren hier, dass eine "Gefahr für Leib und Leben" der einzelnen Mitglieder drohen könne, wenn die Aussagen personenbezogen zugeordnet werden könnte. Anwalt Patrick Heinemann, der den Arzt Haffner vertritt, argumentierte hingegen, dass sein Mandat es als unbefriedigend empfinde, wenn er seine fachliche Kritik als Mediziner im Sinne eines wissenschaftlichen Diskurses nicht zielgerichtet adressieren könne.

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